Sofortige Hilfe
Die TrauerHilfe Appel hilft Ihnen im Trauerfall sofort und ist 24 Stunden am Tag telefonisch unter +49 7131 175560 für Sie erreichbar
Beim Tod eines vertrauten Menschen muss einiges entschieden und geregelt werden. In dieser Lebenssituation stehen Ihnen die Familie Appel und die Belegschaft der TrauerHilfe Appel beratend und helfend zur Seite. Wir organisieren und gestalten die Abschiedsfeier und die Bestattung in Absprache mit dem Friedhofsamt und dem Pfarrer/ freien Redner und nehmen Ihnen alle Formalitäten sowie Behördengänge ab. Außerdem kümmern wir uns um die Blumendekoration, die Gestaltung und Weitergabe der Traueranzeige, den Versand der Trauerkarten und vieles mehr.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TrauerHilfe Appel nehmen sich Zeit, bei Ihnen zu Hause oder in den Beratungsräumen in Heilbronn, Heilbronn-Böckingen, Untergruppenbach, Neckarsulm, Lauffen a. N. oder Flein, alles dafür Erforderliche, detailliert mit Ihnen zu besprechen. Ihre persönlichen Bedürfnisse und ihre eigenen Vorstellungen werden dabei gewissenhaft umgesetzt.
Sie können gewiss sein, dass die TrauerHilfe Appel Ihnen alle erforderlichen und möglichen Dienstleistungen anbietet, damit Sie ausreichend Zeit haben, sich in Ruhe von Ihrem / Ihrer Angehörigen zu verabschieden.
Was ist zu tun?
Bei einem Trauerfall zu Hause rufen Sie möglichst umgehend ihren Hausarzt. Ist dieser nicht erreichbar, nehmen sie Kontakt zum örtlichen ärztlichen Notdienst auf. Dieser ist unter 07131-19222 erfahrbar. Nach Durchführung der Leichenschau stellt der Arzt eine Todesbescheinigung aus.
Ist Ihre Angehörige / Ihr Angehöriger in einer Pflegeeinrichtung, im Hospiz oder einem Krankenhaus gestorben, kümmert sich die Institution um die Ausstellung der Todesbescheinigung.
Bei Tod durch Unfall, Suizid oder andere Ursachen müssen Sie die örtliche Polizei verständigen.
Nehmen Sie zu dem Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens Kontakt auf.
Erforderliche Dokumente bereithalten:
- Familienstammbuch oder Heiratsurkunde bei Verheirateten
- Sterbeurkunde vom Ehepartner bei Verwitweten
- Scheidungsurkunde und Heiratsurkunde bei Geschiedenen
- Geburtsurkunde bei Ledigen
- Personalausweis oder Reisepass bei nicht deutschen Staatsangehörigen
- Rentenausweis, Angaben zur Betriebsrente oder sonstigen Renten
- Mitgliedskarte der Krankenkasse, Angaben zur privaten oder zusätzlichen Krankenkasse